header
Lifestyle » Geburt: Diese Formalitäten müssen geklärt werden

Geburt: Diese Formalitäten müssen geklärt werden

Titelbild
Sich auf ein Baby zu freuen ist das schönste Gefühl der Welt. Doch auch während der Schwangerschaft stehen einige Behördengänge an, um die Ankunft des Nachwuchses auch formal vorzubereiten. Wir verraten Ihnen, zu welchen Ämtern Sie gehen müssen.

Schon während der Schwangerschaft wird alles für den Tag vorbereitet, an dem das Kleine das Licht der Welt erblickt. Neben der Baby-Erstausstattung und der Einrichtung des Kinderzimmers müssen auch diverse Formalitäten erledigt werden. Damit frischgebackene Mütter und Väter den Überblick im Bürokratie-Dschungel behalten, haben wir Ihnen zusammen mit dem Online-Anbieter für Baby- und Kindermode tausendkind.de eine Ämter-Checkliste zusammengestellt:

Elternzeit beantragen
Bei Berufstätigkeit muss spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit der Antrag auf Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dieser muss festhalten, wie die ersten 24 Monate der Elternzeit gestaltet werden. Ist etwa nach der Geburt eine Arbeit in Teilzeit geplant, so sollten am besten die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angegeben werden. Die Vereinbarungen, die mit dem Arbeitgeber getroffen wurden, sollten in jedem Fall schriftlich bestätigt werden. Übrigens: Die Elternzeit muss nicht an einem Stück genommen werden.

Vaterschaftsanerkennung
Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Mann Vater eines Kindes, der a) zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der b) die Vaterschaft anerkannt hat oder c) dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Sollte während der Geburt also keine Ehe bestehen, kann der werdende Vater bereits während der Schwangerschaft die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen lassen.  Dazu benötigt er seine Abstammungs- oder Geburtsurkunde. Beim Standesamt sowie beim Jugendamt ist dieser Vorgang kostenlos, wohingegen das Amtsgericht oder der Notar Gebühren verlangen.

Gemeinsames Sorgerecht
Auch das gemeinsame Sorgerecht ist leider nicht selbstverständlich. Sind die Eltern nicht verheiratet und es wird keine Sorgeerklärung abgegeben, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. So muss auch in diesem Fall das Sorgerecht von Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundet werden.

Anmeldung zur Geburt
Ganz gleich, ob das Baby in der Klink, im Geburtshaus oder in den eigenen vier Wänden das Licht der Welt erblicken soll, müssen sich die Eltern rechtzeitig in der betreffenden Einrichtung anmelden oder frühzeitig eine kompetente Hebamme für die Hausgeburt suchen. Rechtzeitig heißt in dem Fall spätestens zwischen der 33. und 36. Schwangerschaftswoche. So besteht die Möglichkeit, die Hebamme kennenzulernen und sich optimal auf die Geburt vorbereiten zu können. In Klinken haben die Eltern meist die Gelegenheit, sich den Kreißsaal vorab bei einer Besichtigung anzuschauen und Fragen zu stellen. Achtung: Nur bei problemlos verlaufenden Schwangerschaften ohne zu erwartende Komplikationen während der Geburt sollte das Kind in den eigenen vier Wänden zur Welt kommen.

ANZEIGE: