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Geburt: Diese Formalitäten müssen geklärt werden


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Ist das Baby endlich da, dreht sich alles um den kleinen Neuankömmling. Doch die Geburt bedeutet nicht das Ende der Formalitäten und Amtsgänge, und so müssen weitere bürokratische Schritte getan werden:

Anmeldung des Babys beim Standesamt
Das Kind muss in der ersten Woche nach der Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Für die benötigte Geburtsurkunde müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten der Hebamme über die Geburt
  • gültiger Personalausweis der Mutter oder gegebenenfalls auch des Vaters
  • Bei einer gültigen Ehegemeinschaft müssen das Familienbuch beziehungsweise Geburtsurkunde der Mutter und möglicherweise das des Vaters vorgelegt werden
  • Bei ledigen Eltern muss die Geburtsurkunde der Mutter und eventuell die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung oder eine Sorgerechtserklärung des Vaters abgegeben werden

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Das Standesamt informiert nicht immer das Einwohnermeldeamt über den neuen Erdenbürger. Um das Kind umgehend in die Steuerkarte eintragen zu lassen, sollte der Besuch bei der Behörde so schnell wie möglich nach der Geburt stattfinden. Denn dadurch erhöht sich bei Arbeitnehmern das Nettogehalt.

Kindergeld und Elterngeld beantragen
Das Elterngeld sollte gleich nach der Geburt des Babys beantragt werden, da es rückwirkend nur drei Monate bezahlt wird. Auch mit dem Antrag auf Kindergeld sollte nicht zu lange gewartet werden, da das Amt auch in diesem Fall nur sechs Monate rückwirkend zahlt. Der Antrag ist bei der Familienkasse oder beim Arbeitsamt zu stellen.

Angabe des Familiennamens
Gibt es ein gemeinsames Sorgerecht, die Eltern tragen jedoch unterschiedliche Familiennamen, muss spätestens einen Monat nach der Geburt der gewünschte Familienname des Babys beim Standesamt eingetragen werden. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, erhält das Kind grundsätzlich dessen Familiennamen.

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