Reklamationen: Hier macht es Sinn

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Porechenskaya
Ärgerlich, wenn man erst nach dem Shoppingbummel zu Hause den dunklen Fleck auf dem neu erstandenen Kleid entdeckt. Was nun? Fleckensalz, Mülltonne oder Reklamation? Wir verraten Ihnen, wann eine Reklamation bei Reisen, Lebensmitteln, Klamotten und Co. Sinn macht.
Die Wohnung ist kleiner als angegeben; wegen Flugverspätung wurde der Anschlussflieger verpasst; der letzte Urlaub wurde vom Baulärm der gegenüberliegenden Großbaustelle getrübt. Diese Dinge sind ärgerlich und hier sollten Verbraucher ihr Geld zurückfordern. Philipp Kadelbach ist Rechtsexperte bei flightright verrät, wann es sinnvoll ist, Mängel zu reklamieren,
Mietminderung
Vom gefährlichen Schimmelpilz über morsche Fenster bishin zu ruhestörendem Baulärm vor der Wohnung: Bei allen Mängeln, die die Nutzung des Wohnraumes beeinträchtigen, kann die Mietzahlung vom Bewohner herabgesetzt werden. Vorraussetzung ist, dass der Mieter den vorhandenen Mangel noch nicht kannte, als er den Mietvertrag unterschrieben hat. Sobald er allerdings von einem Schaden oder Mangel erfährt, muss der Bewohner seinen Vermieter umgehend davon in Kenntnis setzen. So kann der Mieter beispielsweise bei einem Totalausfall der Heizung im Winter bis zu 100 Prozent der Miete einbehalten.
Flugverspätung
Flugverspätungen oder -ausfälle sind ein häufig auftretendes Ärgernis, unter dem sowohl Urlauber als auch Geschäftsreisende leiden. Wer mit einer Fluggesellschaft aus der Europäischen Union reist oder hier seinen Flug antritt, hat ein Recht auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Laut Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union sind Ausgleichszahlungen auch bei technischen Defekten am Flugzeug zu leisten, da die Airlines eine entsprechende Vorsorge treffen müssen, um solche Fälle zu vermeiden. Bei entsprechenden Problemen ist der erste Ansprechpartner die jeweilige Fluglinie.
Reisemängel
Der Bagger dröhnt vor dem Hotelfenster und Kakerlaken bevölkern die Hotelflure. Und schon ist alle Urlaubserholung dahin. Als Urlaubsgast sollte man Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung melden. Denn der Vertragspartner ist der Reiseveranstalter und nicht wie oft angenommen das Reisebüro oder das Hotel. Zudem empfiehlt es sich, beispielsweise bei andauerndem Lärm, ein Protokoll zu führen, zu welcher Tageszeit welche Lärmquelle die Urlaubsruhe gestört hat. Eine Übersicht, welche Minderung dem Urlaubsgast für einen bestimmten Reisemangel zusteht, geben die „Kemptener Reisemängeltabelle“ oder die „ADAC-Reisemängelliste“. Ist das Hotel zum Beispiel in einem unfertigen baulichen Zustand und es herrscht täglich Baulärm von 7.00 bis 18.00 Uhr können bis zu 50 Prozent des Urlaubspreises zurückgefordert werden.
Lebensmittelreklamation
Maden im Mehl oder falsch gekennzeichnete Nahrungsmittel: Mangelhafte Lebensmittel sollten am besten sofort im Geschäft beanstandet werden. Wer erst zu Hause bemerkt, dass das abgelaufene Haltbarkeitsetikett des Schweinesteaks überklebt wurde, sollte unbedingt mit dem Kassenbon zurück in den Laden kehren. Dieser dient als Nachweis, wo und wann das Produkt gekauft wurde. Kunden können die Ware daraufhin entweder direkt umtauschen, eine Preisminderung erwirken oder ihr Geld zurückverlangen. Und noch ein Tipp: Ob offene Obstkörbe weniger Früchte beinhalten als auf der Gewichtsangabe verzeichnet, kann bereits im Geschäft auf den Kontrollwaagen überprüft werden. Falls solche Mängel des Öfteren auftreten, sollte unbedingt die Lebensmittelüberwachung informiert werden. Zuständig ist die Behörde des Ortes, in der das Produkt gekauft wurde.
Produktmängel
Der kaputte Reißverschluss des neuen Mantels trübt das letzte Shoppingerlebnis? Hier greift die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Material- oder Verarbeitungsfehler können beim Händler geltend gemacht werden. Der Käufer darf zunächst zwischen dem fehlerfreien Ersatz oder der Reparatur der Ware wählen. Wenn beide Möglichkeiten nicht zufriedenstellend sind, kann der Kunde einen Preisnachlass aushandeln oder sein Geld zurückfordern. Bei der Bestellung im Internet, per Telefon oder postalisch ist der Käufer sogar in einer noch komfortableren Situation. Laut Fernabsatzgesetz können erworbene Waren binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. So besteht die Möglichkeit, die neuen Schuhe auf Gefallen zu prüfen, bevor die letzte Kaufentscheidung fällt.